Windenergie zwischen Dibbersen und Horstedt

18.08.2025 hkc

Durch einen Artikel in der Kreiszeitung vom 9.August sind wir darauf aufmerksam gemacht worden.

Bis zum 31. Dezember 2027 muß der Landkreis 2,19% seiner Fläche als Vorranggebiete für Windenergie ausweisen. Das sind 1724 Hektar.

Hierzu muß das regionale Raumordnungsprogramm (RROP) angepasst werden. Der vorliegende Entwurf, der nun für die Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben worden ist , sieht 38 Vorranggebiete Windenergienutzung mit insgesamt 1873 Hektar vor.

Eine dieser Flächen liegt zwischen Dibbersen und Horstedt an der Kreuzung Dibberser Landstraße (L203) und Kiesweg, Horstedter Dorfstraße (K71). Diese Fläche besteht aus 3 Teilflächen mit zusammen 44 Hektar, davon sind 16 Hektar anrechenbar. Daraus ergibt sich (1873 ha - 16 ha > 1724 ha), dass diese Fläche nicht unbedingt ausgewiesen werden muss.

Lageplan

Das Gebiet grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet LSG-VER 53 „Heckenlandschaft bei Riede“ und liegt im Gebiet L 23 (erfüllt die Vorraussetzungen für ein Landschaftsschutzgebiet) des Landschaftsrahmenplans, aus dem (L 23) es folgerichtig dann auch rausgenommen wird.

Kartenauschnitt LRP

Ich habe mir mal die Mühe gemacht und aus dem Papierberg (geschätzte 500 Seiten) die für dieses Gebiet relevanten Seiten heraus zu suchen. Zum Einen die Gebietsbeschreibung und zum Anderen den Umweltbericht.

Ob Steinkauz und Wiesenweihe tatsächlich nicht vorkommen, kann man sicherlich beim NABU erfahren. Die Annahme, dass der Seeadler immer den kürzesten Weg zum Wasser nimmt, finde ich persönlich etwas verwegen. Zumal der Weg durch das beplante Gebiet zum Wasser für einen Seeadler nicht viel weiter ist. Auch Weiss­störche und diverse Zugvögel die hier ein- und ausfliegen sind sicherlich nicht so einfach beiseite zu schieben.

Wenn es stimmt, dass es schon Anfragen für das Gebiet gegeben hat, könnte der Eindruck entstehen, dass das auch ein wenig mit eine Rolle gespielt hat, gerade diese Flächen auszuwählen. Da kann sich ja jede:r selber Gedanken zu machen. Ich kann mir jedenfalls vorstellen, dass es nicht ganz aussichtslos ist dagegen zu klagen, wenn es denn soweit kommt.

Einwendungen und Stellungsnahmen kann man hier abgeben: Landkreis Verden

Am Montag, den 25.August um 1800 Uhr findet hierzu eine Informationsveranstaltung im Erbhof statt. Thedinghauser Zeitung vom 14. August